Nach Überlegungen von Anthropic zu einem Börsengang fordert das Unternehmen alle Mitarbeitenden auf, Aktien nach einem festen Plan zu verkaufen und bricht damit mit Branchengepflogenheiten.
Berichten zufolge erwägt Anthropic im Zuge der Vorbereitung seines Börsengangs, die branchenübliche Praxis aufzugeben, Aktienverkäufe nur Führungskräften vorzubehalten, und stattdessen alle Mitarbeitenden dazu zu verpflichten, Aktien gemäß einem vorgegebenen Plan zu verkaufen. Ziel dieser Maßnahme ist es, das Risiko von Insiderhandel zu minimieren, eine transparente Unternehmenskultur aufrechtzuerhalten und plötzliche, kurstreibende Massenverkäufe seitens der Mitarbeitenden zu vermeiden. Laut Anwälten schränkt dieses Modell zwar die Flexibilität der Mitarbeitenden beim Aktienverkauf ein, aber es gilt als neuer Compliance-Trend unter Tech-Start-ups.
Das KI-Einhorn Anthropic bereitet sich auf einen Börsengang vor und erwägt dabei eine ungewöhnliche Maßnahme – auch normale Mitarbeiter sollen verpflichtet werden, ihre Aktien gemäß einem vorab festgelegten Handelsplan zu verkaufen, um das Risiko von Insiderhandel zu umgehen. Diese Vorgehensweise ist in der Technologiebranche nahezu beispiellos und wirkt sich direkt auf die Flexibilität der Mitarbeiter beim Verwerten ihres Vermögens aus.
Am 27. Juli berichtete das Tech-Medium The Information, dass Anthropic laut informierten Kreisen mit externen Beratern über das Vorhaben diskutiert, aber noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Dieses Thema wird voraussichtlich während der IPO-Roadshow, die später in dieser Woche startet, bei Treffen mit potenziellen Investoren zur Sprache kommen. Der Börsengang könnte frühestens im September dieses Jahres abgeschlossen werden.
Berichten zufolge liegt dem Ganzen folgende Überlegung zugrunde: Der Unternehmenswert von Anthropic ist innerhalb von drei Jahren von etwa 4 Milliarden Dollar auf 965 Milliarden Dollar gestiegen und könnte nach dem Börsengang weiter steigen. Viele frühe Mitarbeiter würden dann über beträchtliches Vermögen verfügen; sollten sie ihre Anteile geballt verkaufen, könnte dies den Aktienkurs erheblich belasten. Ein verpflichtender Handelsplan hilft dabei, die Verkäufe der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum zu strecken und so Marktschwankungen abzufedern.
Branchenstandard: 10b5-1-Pläne gelten gewöhnlich nur für Führungskräfte
Der sogenannte 10b5-1-Plan ist ein rechtskonformer Handelsmechanismus im Rahmen des US-Wertpapiergesetzes, der verlangt, dass Teilnehmer Aktien nach einem im Voraus festgelegten Zeitplan, mit festen Mengen und Preisen verkaufen, sodass bei der Durchführung der Transaktion eine "Firewall" zu Insiderinformationen entsteht.
Derzeit ist dieser Mechanismus in börsennotierten Unternehmen nur begrenzt anwendbar. Eine Studie der Anwaltskanzlei Gibson Dunn aus dem letzten Jahr zeigt, dass von den Unternehmen des S&P 100 nur 13 % ihre Direktoren und Führungskräfte verpflichten oder ermutigen, ausschließlich über den 10b5-1-Plan zu handeln. Mit anderen Worten: Die Ausweitung dieser Regelung auf alle normalen Mitarbeiter ist in großen börsennotierten Unternehmen nahezu beispiellos.
Normalerweise dürfen die meisten Mitarbeiter in börsennotierten Firmen Aktien frei kaufen und verkaufen innerhalb des sogenannten "Handelsfensters", das wenige Wochen nach der Veröffentlichung der Geschäftszahlen liegt. Wenn Anthropic einen verpflichtenden Vorab-Handelsplan einführt, könnten Mitarbeiter zwar auch außerhalb des Handelsfensters aktiv werden, würden aber die Flexibilität verlieren, Zeitpunkt und Menge ihrer Transaktionen selbst zu bestimmen.
Die Regelung zum Aktienverkauf der Mitarbeiter ist nur eines der Themen, die Anthropic vor dem Börsengang klären muss. Laut Berichten untersucht das Unternehmen zudem, wie hoch der Anteil der bestehenden Aktionäre sein darf, der am ersten Handelstag verkauft werden kann, und wie das übliche Sperrfristen-Arrangement zum Schutz vor internen Verkäufen nach dem IPO gestaltet werden soll.
Beachtenswert ist, dass selbst eine verpflichtende Einführung des 10b5-1-Plans die Problematik des Handelsvolumens am ersten Tag und der Sperrfristen nicht zwingend löst – diese müssen separat verhandelt und geregelt werden.
Juristen: Für Tech-Start-ups ist die Ausweitung solcher Pläne ein Trend
Juristen sind der Ansicht, Anthropic steht mit dieser Überlegung nicht allein da. Liz Walsh, Kapitalmarktjuristin bei der Kanzlei Mayer Brown, sagt, immer mehr Unternehmen tragen sich damit, den 10b5-1-Plan für einen größeren Kreis von Mitarbeitern einzuführen – "insbesondere solche, die mit viel vertraulicher Technologieentwicklung befasst sind".
Walsh betont, diese Unternehmen "wollen nicht, dass Mitarbeiter in Insiderhandelsvorwürfe verwickelt werden, da dies teuer, ablenkend und für alle Beteiligten negative Folgen hat". Sie räumt jedoch ein, dass das für die Mitarbeiter einen Preis hat:
Durch die Bindung an den festen Handelsplan verlieren Mitarbeiter die "Flexibilität, nach eigenem Wunsch zu handeln".
Laut weiteren Berichten steht Anthropic vor der Prüfung dieser ungewöhnlichen Maßnahme auch wegen seiner besonderen Unternehmenskultur. Informierte Kreise besagen, das Unternehmen möchte auch nach dem Börsengang eine Kultur des freien Informationsflusses zwischen den Mitarbeitern beibehalten.
CEO Dario Amodei ist für große Transparenz gegenüber Mitarbeitern bekannt. Er hält zweimal monatlich ausführliche "Vision Talks" zu zahlreichen Themen und spricht häufig offen im Slack-Kanal. Eine solche offene Kultur steht nach dem Börsengang jedoch unter strengeren Informations- und Offenlegungspflichten – je mehr interne Informationen Mitarbeiter besitzen, desto höher das potenzielle Risiko bei der Insiderhandel-Compliance.
Amodei erklärte in einem Podcast 2023, dass das Unternehmen kritische Informationen streng nach Schutzbedarf klassenweise regelt, aber für andere Informationen möglichst offen bleibt. Mit dem Gang an die Börse wird das Gleichgewicht allerdings noch schwieriger zu halten.
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