Israel beschlagnahmt Kryptowährungs-Wallets mit Verbindungen zum Iranischen Revolutionsgarden! Hier sind die Details
Die israelische Regierung hat eine neue administrative Beschlagnahmungsanordnung (ASO-43/25) gemäß dem Anti-Terror-Gesetz 5776-2016 erlassen. Laut dieser Anordnung werden bestimmte Kryptowallets, die als Eigentum oder im Auftrag des Iranian Revolutionary Guard Corps identifiziert wurden, als terroristische Straftaten betrachtet.
Israels Entscheidung zur Beschlagnahmung von Krypto-Vermögenswerten
Israel hat 187 Kryptowallets im Wert von 1,5 Milliarden Dollar vom Iranian Revolutionary Guard Corps beschlagnahmt. Die Entscheidung, die von den Innen- und Sicherheitsbehörden genehmigt wurde, erklärte, dass die Kryptowallets „Eigentum einer designierten Terrororganisation“ oder „Werkzeuge zur Begehung schwerwiegender terroristischer Verbrechen“ seien.
In diesem Zusammenhang kündigte die israelische Regierung an, dass alle in den angegebenen Wallets gefundenen Werte oder andere später identifizierte virtuelle Vermögenswerte konfisziert werden.
Das Dokument betonte außerdem, dass Einzelpersonen oder Institutionen, die in den entsprechenden Geschäftsfeldern tätig sind, verpflichtet sind, dieser Entscheidung nachzukommen. Unter Berufung auf Artikel 66 des Gesetzes wurde erklärt, dass jeder, der den Beschlagnahmungsprozess behindert oder entgegen der Entscheidung handelt, rechtlich haftbar gemacht wird.
Dieser Schritt Israels erregt Aufmerksamkeit vor dem Hintergrund wachsender Bedenken hinsichtlich der jüngsten Nutzung von Krypto-Vermögenswerten zur Terrorismusfinanzierung. Insbesondere Sanktionen, die auf die Finanznetzwerke des Iranian Revolutionary Guard Corps abzielen, scheinen sich nun auf digitale Vermögenswerte auszudehnen.
Die Entscheidung gilt als neuer Schritt im Rahmen der finanziellen Sicherheitspolitik Israels, der voraussichtlich auch auf internationaler Ebene Widerhall finden wird.
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