Die US-ITC veröffentlicht das endgültige Urteil gemäß Abschnitt 337 über im Ausland hergestellte Halbleiterbauelemente sowie deren nachgelagerte Produkte und Komponenten.
Golden Ten Data berichtete am 16. Juli, dass die United States International Trade Commission am 15. Juli 2026 eine Mitteilung herausgegeben hat, in der eine teilweise Endentscheidung zu bestimmten im Ausland hergestellten Halbleiterbauelementen sowie deren nachgelagerten Produkten und Komponenten gemäß Abschnitt 337 getroffen wurde: Die vorläufige Entscheidung (Nr. 71) des Verwaltungsrichters in diesem Fall vom 16. Juni 2026 wird nicht überprüft, d. h. auf Grundlage einer Einigung wird die Untersuchung dieses Falls gegen den namentlich genannten Beklagten Apple Inc. in den USA eingestellt.
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