SEC passt regulatorische Haltung an: Broker-Dealer dürfen Stablecoin-Bestände in das regulatorische Kapital einbeziehen
BlockBeats News, 21. Februar: In dieser Woche hat die SEC geringfügige Anpassungen an ihrem FAQ-Dokument zur „Broker-Dealer Financial Responsibility“ vorgenommen, wodurch von der SEC regulierte Broker-Dealer-Betreiber nun gehaltene Stablecoins als Teil des regulatorischen Kapitals berücksichtigen dürfen.
„Dies ist keine neue Regel, aber sie hat die Unsicherheit für Institutionen verringert, die im Einklang mit den aktuellen Wertpapiergesetzen arbeiten möchten“, sagte Cody Carbone, CEO der Digital Chamber of Commerce.
Tonya Evans, Leiterin einer Krypto-Bildungseinrichtung und Vorstandsmitglied der Digital Currency Group, schrieb auf Platform X: „Das bedeutet, dass Stablecoins nun in der Bilanz des Unternehmens genauso behandelt werden wie Geldmarktfonds. Zuvor haben einige Broker-Dealer ihre Stablecoin-Bestände bei der Kapitalberechnung auf null gesetzt, und das Halten dieser war eine finanzielle Belastung – diese Situation ist jetzt beendet.“
Zuvor erschwerten strengere SEC-Beschränkungen es diesen registrierten Broker-Dealern, tokenisierte Wertpapiere zu verwahren oder als Intermediäre zu agieren. Larry Florio, stellvertretender General Counsel bei Ethena Labs, erklärte auf LinkedIn: „Von Robinhood bis Goldman Sachs hängt alles von diesen Berechnungen ab.“ Stablecoins sind nun Betriebskapital geworden.
SEC-Kommissarin und Leiterin der „Crypto Mom“-Arbeitsgruppe, Hester Peirce, veröffentlichte eine Stellungnahme, in der sie erklärte, dass die Verwendung von Stablecoins „Broker-Dealern die Teilnahme an einem breiteren Spektrum von tokenisierten Wertpapieren und anderen Krypto-Asset-Geschäften ermöglichen wird“ und zeigte sich bereit, eine Änderung bestehender Regeln zur Berücksichtigung von Stablecoins mit Zahlungsfunktion zu erwägen.
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