Die SEC sagt, dass Broker-Dealer Krypto-Private-Keys aufbewahren müssen, um den Kundenschutzregeln zu entsprechen.
Die U.S. Securities and Exchange Commission hat Leitlinien für Broker-Dealer bezüglich der Verwahrung von „Krypto-Asset-Wertpapieren“ veröffentlicht, insbesondere dazu, wie die Einhaltung der Kundenschutzregel gewährleistet werden kann, die „physischen Besitz oder Kontrolle“ der Kundenvermögen verlangt, obwohl Token auf Blockchains existieren.
Bemerkenswert ist, dass die Behörde „Krypto-Asset-Wertpapiere“ so definiert, dass sie „tokenisierte Versionen eines Eigenkapital- oder Schuldwertpapiers“ einschließen, ein wachsendes Segment des digitalen Asset-Sektors, dem SEC-Vorsitzender Paul Atkins besondere Aufmerksamkeit widmet.
„Die Abteilung gibt ihre Ansichten als Reaktion auf Anfragen von Marktteilnehmern als Zwischenschritt bekannt, während die Kommission weiterhin Fragen im Zusammenhang mit der Verwahrung von Krypto-Asset-Wertpapieren durch Broker-Dealer und das erhaltene Feedback prüft“, schrieb die Division of Trading and Markets der SEC am Mittwoch.
Gemäß den Leitlinien kann ein Broker-Dealer davon ausgehen, „physischen Besitz oder Kontrolle“ über ein Krypto-Asset-Wertpapier zu haben, wenn er im Wesentlichen den exklusiven Zugang zu den privaten Schlüsseln besitzt, die für die Übertragung des Tokens auf einer Blockchain erforderlich sind. Es ist außerdem erforderlich, dass Broker schriftliche Richtlinien „einrichten, aufrechterhalten und durchsetzen“, um private Schlüssel vor Diebstahl, Verlust oder unbefugter Nutzung zu schützen.
„Ein Broker-Dealer betrachtet sich nicht als im Besitz eines Krypto-Asset-Wertpapiers, wenn dem Broker-Dealer wesentliche Sicherheits- oder Betriebsprobleme oder Schwächen der Distributed-Ledger-Technologie und des zugehörigen Netzwerks bekannt sind … oder wenn ihm andere wesentliche Risiken bekannt sind, die sich aus der Verwahrung des Krypto-Asset-Wertpapiers für das Geschäft des Broker-Dealers ergeben“, schrieb die SEC.
Darüber hinaus müssen Organisationen etablierte Pläne haben, um potenzielle Störungen wie „Blockchain-Fehlfunktionen“, Netzwerkangriffe und Hard Forks zu adressieren, sowie die Fähigkeit, rechtlichen Anordnungen zum Einfrieren, Verbrennen oder Beschlagnahmen von Vermögenswerten nachzukommen.
Die Leitlinien deuten außerdem darauf hin, dass Verwahrer mit den Diskussionen zur Blockchain-Governance und Protokoll-Updates, die Kundenvermögen betreffen könnten, auf dem Laufenden bleiben und Pläne ausarbeiten müssen, „um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das eigene Risiko gegenüber solchen Gefahren zu reduzieren.“
Haftungsausschluss: Der Inhalt dieses Artikels gibt ausschließlich die Meinung des Autors wieder und repräsentiert nicht die Plattform in irgendeiner Form. Dieser Artikel ist nicht dazu gedacht, als Referenz für Investitionsentscheidungen zu dienen.
Das könnte Ihnen auch gefallen


Die wahre Bedeutung von GPT-6 Astra: Die „KI-Erzählung“ von der „Bedarfsdebatte“ zurück zum „physischen Engpass“ bringen
Morgan Stanley ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung von GPT-6 Astra den Fokus der KI-Erzählung von „Nachfrageüberschuss“ auf „Kann die physische Versorgung Schritt halten?“ verschiebt. Der Fähigkeitssprung, den Astra bringt, wird zu mehr KI-Einnahmequellen führen. Echter limitierender Faktor für die Freisetzung der KI-Dividende sind jedoch der Mangel an ABF-Substraten, Engpässe in der HBM4E-Fertigung und eine Stromlücke von 38 Gigawatt. Die Bank gibt folgende Prioritäten aus: KI-Computing hat höchste Priorität, Netzwerke sind am zweithöchsten, Speicher werden selektiv konfiguriert, und Analogchips dienen als Absicherung für die Frühphase des Zyklus.
