Die getrennte Besteuerung von Krypto-Assets in Japan könnte ab Januar 2028 eingeführt werden.
Laut einer Meldung von TechFlow am 17. Dezember, basierend auf einem Bericht von CoinDesk JAPAN, plant die japanische Regierung, die Einführung der getrennten Besteuerung für Krypto-Assets (virtuelle Währungen) auf den 1. Januar 2028 zu verschieben. Politische Insider berichteten, dass der Markt zwar erwartet hatte, dass das neue Steuersystem nach der voraussichtlichen Verabschiedung der Novelle des Financial Instruments and Exchange Act im regulären Parlament im nächsten Jahr bereits 2027 in Kraft treten könnte, die Regierung jedoch dazu tendiert, die Steuerreform erst nach einer Überprüfung der Marktsituation unter dem Financial Instruments and Exchange Act umzusetzen. Derzeit werden Gewinne aus dem Handel mit Krypto-Assets in Japan als „sonstige Einkünfte“ eingestuft und zusammen mit Gehältern und anderen Einkünften berechnet, wobei der maximale Steuersatz bis zu 55 % (einschließlich Einwohnersteuer) betragen kann. Investoren und Branchenverbände fordern seit Langem, dass diese Gewinne wie Aktiengewinne mit einem separaten Steuersatz von 20 % besteuert werden. Die Regierung erklärte, der Hauptgrund für die Verschiebung sei, dass „Maßnahmen zum Schutz der Investoren noch verbessert werden müssen“.
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